Metallrohstoffe
Wie das LkSG Berichtspflichten für Metallrohstoffe in Deutschland steuert
LkSG Metallrohstoffe Berichtspflichten: Was Unternehmen in Deutschland beachten müssen und wie BAFA-Handreichungen sowie DERA-Listen den Vollzug steuern.
Das Wichtigste auf einen Blick
- LkSG Metallrohstoffe Berichtspflichten betreffen Unternehmen mit Sitz in Deutschland und mindestens 1.000 Beschäftigten.
- Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verlangt Risikoanalyse, Grundsatzerklärung, Beschwerdeverfahren und Bericht an das BAFA.
- BAFA-Handreichungen konkretisieren die Berichtspflichten und den Vollzug.
- DERA-Listen und die DERA-Rohstoffliste 2023 zeigen Risiken für Konfliktrohstoffe und kritische Metalle.
- Die Berichte sind erstmals für das Geschäftsjahr 2023 zu erstellen und beim BAFA einzureichen.
- Schnittstellen zu REACH, CLP und Chemikaliengesetz sind bei Metallrohstoffen zu beachten.
LkSG Metallrohstoffe Berichtspflichten: Anwendungsbereich und betroffene Unternehmen
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt seit dem 1. Januar 2023 für Unternehmen mit Sitz in Deutschland und in der Regel mindestens 3.000 Beschäftigten. Seit dem 1. Januar 2024 liegt die Schwelle bei 1.000 Beschäftigten. Betroffen sind alle Branchen, also auch Metall verarbeitende Betriebe, Gießereien, Zulieferer und Händler von Metallrohstoffen.
Die Beschäftigtenzahl wird nach § 1 Abs. 1 LkSG berechnet. Konzernstrukturen sind einzubeziehen. Leiharbeitnehmer werden mitgezählt, wenn sie länger als sechs Monate im Unternehmen eingesetzt sind. Der Anwendungsbereich erstreckt sich auf den eigenen Geschäftsbereich, auf unmittelbare Zulieferer und auf mittelbare Zulieferer bei konkreten Anhaltspunkten.
Für Metallrohstoffe bedeutet das: Unternehmen müssen ihre Lieferketten von der Mine bis zum Werk analysieren. Konfliktrohstoffe wie Zinn, Tantal, Wolfram und Gold sind besonders relevant. Auch kritische Metalle wie Kobalt, Lithium, Nickel und Seltene Erden fallen darunter, wenn Menschenrechts- oder Umweltrisiken bestehen.
Die Bundesregierung hat die gesetzlichen Pflichten im LkSG geregelt. Der Gesetzestext und die Berichtspflichten sind im LkSG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis abrufbar. Ergänzend findet sich das Gesetz in der Gesetze im Internet - Gesetze / Verordnungen - Teilliste.
Betroffene Unternehmen sitzen vor allem in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen. Auch in Sachsen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Hamburg ist die Metallwirtschaft stark vertreten. Besonders betroffen sind Metall- und Elektroindustrie sowie der Maschinenbau, weil sie viele Rohstoffe importieren.
Die Importstatistiken des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass Deutschland große Mengen an Metallrohstoffen einführt. Diese Daten sind eine Grundlage für die Risikobewertung. Aktuelle Zahlen zum deutschen Außenhandel mit Metallrohstoffen und mineralischen Rohstoffen stellt das Statistische Bundesamt bereit.
Sorgfaltspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz im Überblick
Das LkSG verlangt von Unternehmen, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten einzuhalten. Dazu gehören fünf Kernpflichten: Grundsatzerklärung, Risikoanalyse, Präventions- und Abhilfemaßnahmen, Beschwerdeverfahren und Dokumentation. Diese Pflichten gelten für den eigenen Geschäftsbereich und für Zulieferer.
Die Grundsatzerklärung muss die Strategie des Unternehmens zur Achtung der Menschenrechte und Umwelt beschreiben. Sie ist von der Geschäftsleitung zu verabschieden und intern sowie extern zu kommunizieren. Bei Metallrohstoffen sollte sie auf Konfliktrohstoffe und kritische Metalle eingehen.
Die Risikoanalyse ist jährlich sowie bei wesentlichen Änderungen durchzuführen. Sie muss die Lieferkette systematisch erfassen. Für Metallrohstoffe bedeutet das, Herkunftsländer, Abbaubedingungen, Transportwege und Verarbeitungsstufen zu prüfen. Risiken wie Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Umweltverschmutzung oder bewaffnete Konflikte sind zu bewerten.
Präventionsmaßnahmen sind bei festgestellten Risiken zu ergreifen. Dazu zählen Vertragsklauseln mit Lieferanten, Schulungen, Audits und die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens. Abhilfemaßnahmen sind erforderlich, wenn Verstöße bereits eingetreten sind. Das Unternehmen muss dann unverzüglich reagieren und die Verstöße beenden.
Das Beschwerdeverfahren muss für interne und externe Hinweisgeber zugänglich sein. Es muss die Vertraulichkeit wahren und vor Benachteiligung schützen. Bei Metallrohstoffen können Beschwerden von Bergleuten, Anwohnern oder Nichtregierungsorganisationen kommen.
Die Dokumentation ist fortlaufend zu führen. Sie dient als Grundlage für den Bericht an das BAFA. Die Berichtspflichten sind im LkSG geregelt und werden durch die BAFA-Handreichungen konkretisiert. Das BAFA ist die zuständige Aufsichtsbehörde und veröffentlicht Informationen zu den Sorgfaltspflichten in der Lieferkette auf der Seite BAFA - Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.
BAFA-Handreichungen zum LkSG-Vollzug und zur Berichtspflicht
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist für den Vollzug des LkSG zuständig. Es prüft die Berichte der Unternehmen und kann Bußgelder verhängen. Das BAFA veröffentlicht Handreichungen, die die gesetzlichen Anforderungen konkretisieren.
Die BAFA-Handreichungen enthalten Leitfäden zur Risikoanalyse, zur Grundsatzerklärung und zum Beschwerdeverfahren. Sie erklären, wie Unternehmen die Berichtspflichten erfüllen können. Die Handreichungen sind auf der BAFA-Website abrufbar und werden regelmäßig aktualisiert.
Ein Schwerpunkt der Handreichungen liegt auf der Frage, wie Unternehmen die Lieferkette angemessen analysieren. Das BAFA stellt klar, dass die Risikoanalyse nicht nur den direkten Zulieferer umfasst, sondern auch mittelbare Zulieferer bei konkreten Anhaltspunkten. Für Metallrohstoffe bedeutet das, auch Schmelzen und Minen zu prüfen.
Die Berichtspflicht nach § 10 LkSG verlangt einen jährlichen Bericht. Er muss die Erfüllung der Sorgfaltspflichten darstellen. Der Bericht ist spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres einzureichen. Für das Geschäftsjahr 2023 war der Bericht bis zum 30. April 2024 einzureichen. Künftig gelten die gleichen Fristen.
Das BAFA stellt ein Glossar bereit, das Definitionen zu Rohstoff- und Außenwirtschaftsbegriffen enthält. Das BAFA - Glossar hilft bei der einheitlichen Begriffsverwendung. Unternehmen sollten es bei der Berichterstellung nutzen.
Die Handreichungen betonen die Dokumentationspflicht. Unternehmen müssen ihre Analysen, Maßnahmen und Entscheidungen nachvollziehbar dokumentieren. Das BAFA kann im Rahmen von Prüfungen Unterlagen anfordern. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 800.000 Euro oder bis zu zwei Prozent des Jahresumsatzes.
Konfliktrohstoffe und kritische Metalle: DERA-Listen als Risikomaßstab
Die Deutsche Rohstoffagentur (DERA) in der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) erstellt Listen zu kritischen Metallen. Die DERA-Rohstoffliste 2023 bewertet die Angebotsrisiken und die wirtschaftliche Bedeutung von Rohstoffen. Sie ist ein wichtiger Maßstab für die Risikobewertung im Rahmen des LkSG.
Die DERA-Listen unterscheiden zwischen kritischen Metallen und Konfliktrohstoffen. Kritische Metalle sind solche, die für die Wirtschaft wichtig sind und deren Versorgung riskant ist. Dazu zählen Kobalt, Lithium, Nickel, Seltene Erden, Wolfram und Tantal. Konfliktrohstoffe sind Rohstoffe, die in Konfliktregionen abgebaut werden und bewaffnete Gruppen finanzieren können.
Für Metallrohstoffe bedeutet das: Unternehmen sollten die DERA-Listen nutzen, um ihre Lieferketten zu priorisieren. Rohstoffe, die als kritisch oder konfliktrelevant eingestuft sind, erfordern eine besonders sorgfältige Prüfung. Die DERA-Listen sind öffentlich zugänglich und werden regelmäßig aktualisiert.
Die DERA arbeitet mit dem Umweltbundesamt (UBA) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zusammen. Auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und die Wirtschaftsvereinigung Stahl beziehen die DERA-Listen in ihre Empfehlungen ein. Das Deutsche Institut für Normung (DIN) hat Normen für die Lieferkettenprüfung entwickelt.
Unternehmen in Deutschland müssen die DERA-Listen nicht zwingend anwenden. Sie sind jedoch ein anerkannter Maßstab für die Risikobewertung. Wer die Listen nutzt, kann seine Sorgfaltspflichten nachvollziehbar dokumentieren. Das BAFA greift bei der Prüfung ebenfalls auf solche Listen zurück.
Berichtspflichten aufbauen: Grundsatzerklärung, Risikoanalyse, Beschwerdeverfahren
Der Aufbau der Berichtspflichten folgt einem klaren Prozess. Unternehmen sollten die folgenden Schritte einhalten, um die Anforderungen des LkSG zu erfüllen.
Grundsatzerklärung verabschieden: Die Geschäftsleitung beschließt eine Grundsatzerklärung, die die Strategie zur Achtung der Menschenrechte und Umwelt festhält. Sie muss die Erwartungen an Lieferanten benennen und auf Konfliktrohstoffe sowie kritische Metalle eingehen.
Risikoanalyse durchführen: Das Unternehmen analysiert jährlich und anlassbezogen die Risiken in seiner Lieferkette. Dazu gehören die Herkunft der Metallrohstoffe, die Abbaubedingungen und die Transportwege. Die DERA-Listen und BAFA-Handreichungen dienen als Orientierung.
Präventionsmaßnahmen ergreifen: Bei festgestellten Risiken sind Maßnahmen zu ergreifen. Dazu zählen Vertragsklauseln, Lieferantenaudits, Schulungen und die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens.
Beschwerdeverfahren einrichten: Das Unternehmen richtet ein Verfahren ein, über das Hinweise auf Verstöße gemeldet werden können. Es muss für interne und externe Hinweisgeber zugänglich sein und Vertraulichkeit gewährleisten.
Dokumentation und Bericht erstellen: Alle Schritte sind zu dokumentieren. Der Bericht an das BAFA ist jährlich einzureichen. Er muss die Erfüllung der Sorgfaltspflichten darstellen.
Ein Praxisbeispiel: Ein Metall verarbeitendes Unternehmen in Nordrhein-Westfalen bezieht Kobalt aus der Demokratischen Republik Kongo. Es führt eine Risikoanalyse durch und stellt fest, dass in der Region Kinderarbeit verbreitet ist. Das Unternehmen tritt mit dem Lieferanten in Kontakt, vereinbart einen Aktionsplan und führt ein Audit durch. Die Ergebnisse dokumentiert es und berichtet darüber an das BAFA.
Dokumentation und Bericht an das BAFA: Fristen und Inhalte
Die Dokumentation ist zentraler Bestandteil der Berichtspflichten. Unternehmen müssen alle Schritte der Sorgfaltspflichten nachvollziehbar festhalten. Dazu gehören die Risikoanalyse, die getroffenen Maßnahmen, die Ergebnisse von Audits und die Kommunikation mit Lieferanten.
Der Bericht an das BAFA muss die folgenden Inhalte enthalten: Angaben zur Grundsatzerklärung, zur Risikoanalyse, zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen, zum Beschwerdeverfahren und zur Wirksamkeitskontrolle. Er ist spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres einzureichen. Die Fristen ergeben sich aus dem LkSG und den BAFA-Handreichungen.
Die Berichtspflicht gilt für alle Unternehmen, die in den Anwendungsbereich fallen. Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten müssen keinen Bericht einreichen, sind aber von anderen Pflichten nicht ausgenommen. Die Berichtspflichten sind im LkSG geregelt und werden durch die BAFA-Handreichungen erläutert.
Das BAFA veröffentlicht die Berichte nicht, prüft sie aber. Bei Verstößen kann es Bußgelder verhängen. Die Höhe richtet sich nach der Schwere des Verstoßes. Unternehmen sollten die Berichte sorgfältig erstellen und intern prüfen lassen.
Die Dokumentation sollte auch die Schnittstellen zu anderen Regelwerken abdecken. Dazu gehören REACH, CLP und das Chemikaliengesetz. Diese Stoffvorschriften betreffen Metallrohstoffe, wenn sie als Stoffe oder Gemische in Verkehr gebracht werden.
Schnittstellen zu REACH, CLP und Chemikaliengesetz bei Metallrohstoffen
Metallrohstoffe fallen oft unter die europäische Chemikalienverordnung REACH. REACH verlangt die Registrierung von Stoffen, die in der EU hergestellt oder importiert werden. Auch Metalle und Metallverbindungen müssen registriert werden, wenn sie in Mengen über einer Tonne pro Jahr in Verkehr gebracht werden.
Die CLP-Verordnung regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Metallrohstoffe können gefährliche Eigenschaften haben, etwa als krebserzeugend oder gewässergefährdend. Unternehmen müssen die Einstufung vornehmen und die Kennzeichnung beachten.
Das Chemikaliengesetz ergänzt REACH und CLP auf nationaler Ebene. Es regelt die Überwachung und Durchsetzung. In Deutschland sind die Landesbehörden für die Überwachung zuständig. Das Umweltbundesamt (UBA) und das BAFA arbeiten bei der Durchsetzung zusammen.
Für die LkSG-Berichtspflichten sind diese Schnittstellen relevant, weil Umweltrisiken in der Lieferkette auch chemikalienrechtliche Risiken umfassen können. Unternehmen sollten prüfen, ob ihre Lieferanten die REACH- und CLP-Anforderungen einhalten. Verstöße können sowohl chemikalienrechtliche als auch LkSG-Konsequenzen haben.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist für den Strom- und Gashandel zuständig, nicht für Chemikalien. Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) bietet Leitfäden zu REACH und CLP an. Unternehmen der Metallbranche können diese Leitfäden nutzen, um ihre Compliance zu verbessern.
Lieferantenprüfung bei Metallrohstoffen: Nachweise und Vertragsklauseln
Die Lieferantenprüfung ist ein zentraler Bestandteil der Sorgfaltspflichten. Unternehmen müssen ihre direkten Zulieferer prüfen und bei konkreten Anhaltspunkten auch mittelbare Zulieferer. Für Metallrohstoffe bedeutet das, die Herkunft der Rohstoffe und die Produktionsbedingungen zu überprüfen.
Folgende Nachweise sollten Unternehmen von ihren Lieferanten anfordern:
- Herkunftsnachweise für Konfliktrohstoffe wie Zinn, Tantal, Wolfram und Gold
- Zertifikate über die Einhaltung von Menschenrechtsstandards, etwa SA8000 oder vergleichbar
- Umweltzertifikate wie ISO 14001
- Angaben zur Einhaltung von REACH und CLP
- Audits von Schmelzen und Raffinerien, etwa nach der OECD-Leitlinie für Konfliktmineralien
- Erklärungen zu Kinderarbeit und Zwangsarbeit
- Nachweise über die Einhaltung von Arbeits- und Sicherheitsstandards
Vertragsklauseln sollten die Einhaltung der Sorgfaltspflichten verbindlich regeln. Dazu gehören das Recht auf Auditierung, die Pflicht zur Meldung von Verstößen und die Vereinbarung von Abhilfemaßnahmen. Bei Verstößen sollten Vertragsstrafen oder die Möglichkeit der Kündigung vorgesehen sein.
Unternehmen sollten die Lieferantenprüfung dokumentieren. Die Dokumentation dient als Nachweis gegenüber dem BAFA. Sie sollte regelmäßig aktualisiert werden. Bei neuen Lieferanten ist eine Prüfung vor Vertragsabschluss durchzuführen.
Die DERA-Listen und BAFA-Handreichungen bieten Orientierung für die Lieferantenprüfung. Unternehmen können auch auf Branchenstandards zurückgreifen. Der BDI und die Wirtschaftsvereinigung Stahl haben Empfehlungen für die Metallbranche veröffentlicht.
Häufige Fragen
Welche Unternehmen sind vom LkSG betroffen? Unternehmen mit Sitz in Deutschland und mindestens 1.000 Beschäftigten seit 2024. Die Beschäftigtenzahl wird nach § 1 LkSG berechnet, Leiharbeitnehmer werden mitgezählt.
Was sind Konfliktrohstoffe im Sinne des LkSG? Konfliktrohstoffe sind Rohstoffe, die in Konfliktregionen abgebaut werden und bewaffnete Gruppen finanzieren können. Dazu zählen Zinn, Tantal, Wolfram und Gold.
Welche Fristen gelten für den Bericht an das BAFA? Der Bericht ist spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres einzureichen. Für das Geschäftsjahr 2023 war die Frist der 30. April 2024.
Was passiert bei einem Verstoß gegen das LkSG? Das BAFA kann Bußgelder von bis zu 800.000 Euro oder bis zu zwei Prozent des Jahresumsatzes verhängen. Bei schweren Verstößen kann das Unternehmen von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden.
Wie können Unternehmen die DERA-Listen nutzen? Die DERA-Listen bewerten kritische Metalle und Konfliktrohstoffe. Unternehmen können sie zur Priorisierung ihrer Risikoanalyse und zur Dokumentation nutzen.
Welche Rolle spielt das BAFA-Glossar? Das BAFA-Glossar definiert Rohstoff- und Außenwirtschaftsbegriffe. Es hilft bei der einheitlichen Begriffsverwendung in der Berichterstattung.